Dichlorocadmium

CdCl2

dichlorocadmium

CAS10108-64-2
GHS08 Gefahrensymbol: Gesundheitsgefahr – Gesundheitsgefahr
GHS06 Gefahrensymbol: Giftig – Totenkopf mit Knochen
GHS09 Gefahrensymbol: Umweltgefährlich – Umwelt
Danger

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Identifikation

CAS-Nummer
10108-64-2
EG-Nummer
233-296-7
UN-Nummer
2570
Index-Nummer
048-008-00-3
PubChem CID
24947

Physikalisch-chemische Eigenschaften

Summenformel
CdCl2
Molare Masse
183.32 g/mol
IUPAC-Name
dichlorocadmium

Chemische Identifikatoren

InChI
InChI=1S/Cd.2ClH/h;2*1H/q+2;;/p-2
InChI Key
YKYOUMDCQGMQQO-UHFFFAOYSA-L

Überblick

Dichlorocadmium (CAS 10108-64-2) ist eine anorganische Cadmiumverbindung mit hoher Toxizität und krebserregenden Eigenschaften. Dichlorocadmium, auch bekannt unter der IUPAC-Bezeichnung dichlorocadmium, stellt eine bedeutende anorganische Verbindung in der technischen Chemie dar. Mit der Summenformel CdCl2 und einer Molmasse von 183,32 g/mol gehört diese kristalline Substanz zu den wasserlöslichen Cadmiumsalzen, die aufgrund ihrer besonderen chemischen Eigenschaften in verschiedenen industriellen Anwendungen eingesetzt werden. Die Verbindung zeichnet sich durch ihre charakteristischen physikalischen und chemischen Eigenschaften aus, erfordert jedoch aufgrund der extremen Gefährlichkeit besondere Sicherheitsvorkehrungen. Dichlorocadmium ist als krebserzeugend der Kategorie 1B klassifiziert und weist zusätzlich erbgutverändernde sowie reproduktionstoxische Eigenschaften auf. Die Einstufung als akut toxisch (Kategorie 2 und 3) sowie die Zuordnung zur ADR-Klasse 6.1 unterstreichen die Notwendigkeit spezieller Handhabungs- und Transportvorschriften. In der Industrie findet Dichlorocadmium hauptsächlich Anwendung in der Galvanotechnik für Cadmierungsprozesse, in der Pigmentherstellung sowie als Ausgangsstoff für andere Cadmiumverbindungen. Ähnlich wie cadmium(2+) sulfate wird es auch in spezialisierten elektrochemischen Verfahren eingesetzt. Die Substanz erfordert eine kontrollierte Lagerung unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen, da sie als gewässergefährdend eingestuft ist. OYSI bietet Dichlorocadmium als technisches Produkt für qualifizierte industrielle Anwender an, die über entsprechende Sicherheits- und Entsorgungskonzepte verfügen.

Sicherheit & Klassifizierung

Gefahr
Einstufung:

Carc. 1B; Muta. 1B; Repr. 1B; Acute Tox. 2 *; Acute Tox. 3 *; STOT RE 1; Aquatic Acute 1; Aquatic...

HGefahrenhinweise (H-Sätze)

Beschreiben Art und Schweregrad der Gefahr

H350

Kann Krebs erzeugen.

H340

Kann genetische Defekte verursachen.

H330

Lebensgefahr bei Einatmen.

H301

Giftig bei Verschlucken.

H372

Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

H400

Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410

Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Klassifizierung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Die vollständige Liste der Gefahren- und Sicherheitshinweise finden Sie im Sicherheitsdatenblatt (SDS).

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Einatmen

Lebensgefahr

Maßnahmen bei Einatmen von Dämpfen oder Staub

Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • +P304BEI EINATMEN:
  • +P340Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
  • +P311GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

Zugehörige Gefahrenhinweise:

Verschlucken

Giftig

Maßnahmen bei versehentlichem Verschlucken

Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • +P301BEI VERSCHLUCKEN:
  • +P330Mund ausspülen.
  • +P331KEIN Erbrechen herbeiführen.
  • +P310Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

Zugehörige Gefahrenhinweise:

Allgemeine Maßnahmen

Notruf 112 | Giftnotruf: +49 30 19240 (DE), +33 1 45 42 59 59 (FR), +31 30 274 88 88 (NL)

Die Erste-Hilfe-Maßnahmen basieren auf der CLP-Einstufung und den zugehörigen P-Sätzen. Sie ersetzen nicht das Sicherheitsdatenblatt (SDB). Konsultieren Sie im Ernstfall immer das vollständige SDB und einen Arzt.

Transport (ADR)

UN-Nummer2570
ADR-Klasse6.1
VerpackungsgruppeII
TunnelbeschränkungscodeD/E
Proper Shipping NameCadmiumchlorid, fest
MeeresschadstoffNein

Häufige Fragen

Was ist Dichlorocadmium?

Dichlorocadmium ist eine anorganische chemische Verbindung mit der Formel CdCl2 und der CAS-Nummer 10108-64-2. Diese Cadmiumverbindung hat eine Molmasse von 183,32 g/mol und gehört zu den hochgefährlichen Substanzen. Das Compound ist als krebserregend (Carc. 1B), erbgutverändernd (Muta. 1B) und fortpflanzungsgefährdend (Repr. 1B) klassifiziert und trägt das Signalwort "Danger" mit den GHS-Piktogrammen für Gesundheitsgefahr, akute Toxizität und Umweltgefahr.

Welche physikalisch-chemischen Eigenschaften hat Dichlorocadmium?

Dichlorocadmium ist ein kristalliner Feststoff, der typischerweise als weißes bis gelbliches Pulver oder in kristalliner Form vorliegt. Die Verbindung ist hygroskopisch und löst sich gut in Wasser sowie in Alkohol. Der Schmelzpunkt liegt bei etwa 568°C, während der Siedepunkt bei 960°C erreicht wird. Aufgrund seiner Cadmiumkomponente weist die Substanz eine hohe Dichte auf und ist chemisch stabil unter normalen Bedingungen.

Wofür wird Dichlorocadmium verwendet?

Dichlorocadmium dient hauptsächlich als Ausgangsstoff für die Herstellung anderer Cadmiumverbindungen in der chemischen Industrie. Es wird als Katalysator in verschiedenen chemischen Reaktionen eingesetzt und findet Anwendung in der Galvanotechnik zur Oberflächenbehandlung. Darüber hinaus wird es in Forschung und Entwicklung sowie in spezialisierten industriellen Prozessen verwendet, wo seine besonderen chemischen Eigenschaften erforderlich sind.

Wie manipuliert man Dichlorocadmium sicher?

Dichlorocadmium erfordert strenge Sicherheitsmaßnahmen aufgrund seiner extremen Toxizität. Tragen Sie immer vollständige persönliche Schutzausrüstung einschließlich Atemschutz, chemikalienresistente Handschuhe und Schutzbrille. Arbeiten Sie ausschließlich unter einem Abzug oder in gut belüfteten Bereichen. Vermeiden Sie jeglichen Haut- oder Augenkontakt sowie das Einatmen von Stäuben. Essen, trinken und rauchen sind im Arbeitsbereich strikt verboten. Nach der Arbeit gründlich waschen.

Wie lagert man Dichlorocadmium korrekt?

Dichlorocadmium muss in verschlossenen, original versiegelten Behältern an einem kühlen, trockenen und gut belüfteten Ort gelagert werden. Bewahren Sie es getrennt von Lebensmitteln, Futtermitteln und anderen chemischen Substanzen auf. Aufgrund seiner hygroskopischen Eigenschaften ist Schutz vor Feuchtigkeit essentiell. Der Lagerbereich sollte gegen unbefugten Zugang gesichert und entsprechend den örtlichen Vorschriften für gefährliche Stoffe ausgestattet sein. Regelmäßige Kontrollen der Behälterintegrität sind erforderlich.

Was tun bei Kontakt mit Dichlorocadmium?

Dichlorocadmium-Kontakt erfordert sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen. Bei Hautkontakt spülen Sie die betroffene Stelle mindestens 15 Minuten mit reichlich Wasser und entfernen kontaminierte Kleidung. Bei Augenkontakt spülen Sie sofort mit Wasser und halten die Augenlider offen. Nach Einatmen bringen Sie die Person an die frische Luft. Bei Verschlucken nicht erbrechen lassen, sondern Mund ausspülen. In allen Fällen ist umgehend ärztliche Hilfe zu suchen und das Sicherheitsdatenblatt mitzubringen.

Wie entsorgt man Dichlorocadmium ordnungsgemäß?

Dichlorocadmium ist als gefährlicher Abfall einzustufen und darf nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Die Entsorgung muss durch zugelassene Entsorgungsunternehmen für Sonderabfall erfolgen, die über entsprechende Genehmigungen verfügen. Reste und kontaminierte Materialien sind in geeigneten, gekennzeichneten Behältern zu sammeln. Aufgrund der Cadmiumkomponente gelten besondere Umweltvorschriften. Dokumentieren Sie die Entsorgung entsprechend den lokalen und EU-weiten Abfallbestimmungen und bewahren Sie Nachweise auf.

Wie transportiert man Dichlorocadmium?

Dichlorocadmium ist nach ADR in die Klasse 6.1 (giftige Stoffe) der Verpackungsgruppe II eingestuft und erfordert entsprechende Transportvorschriften. Der Transport muss in zugelassenen Verpackungen erfolgen, die den UN-Spezifikationen entsprechen. Fahrzeuge benötigen entsprechende Warntafeln und Gefahrzettel. Der Fahrer muss über eine ADR-Schulungsbescheinigung verfügen. Begleitpapiere einschließlich Beförderungspapier und schriftliche Weisungen sind mitzuführen. Notfallausrüstung und Erste-Hilfe-Material sind obligatorisch.

Unterliegt Dichlorocadmium besonderen Regelungen?

Dichlorocadmium unterliegt strengen EU-Regelungen unter REACH und CLP-Verordnung aufgrund seiner hochgefährlichen Eigenschaften. Als Cadmiumverbindung ist es durch die Cadmium-Richtlinie reguliert, die Verwendungsbeschränkungen vorsieht. Die Substanz erfordert Sicherheitsdatenblätter und muss entsprechend klassifiziert und gekennzeichnet werden. Berufliche Exposition ist durch Arbeitsplatzgrenzwerte limitiert. Unternehmen müssen Expositionsszenarien entwickeln und Risikobewertungen durchführen. Spezielle Melde- und Dokumentationspflichten sind zu beachten.

Wo kann man Dichlorocadmium in Europa kaufen?

Dichlorocadmium können Sie bei OYSI, einem spezialisierten europäischen Distributor für technische Chemikalien, erwerben. Als etablierter Anbieter verfügt OYSI über die notwendigen Genehmigungen und Expertise für den Handel mit gefährlichen Stoffen. Aufgrund der besonderen Regulierung von Cadmiumverbindungen ist der Verkauf nur an qualifizierte gewerbliche Abnehmer mit entsprechenden Verwendungsnachweisen möglich. Kontaktieren Sie OYSI für Verfügbarkeit, technische Beratung und regulatorische Unterstützung beim Bezug dieser hochspezialisierten Chemikalie.

Datenquellen

Klassifizierung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Daten aus ECHA und PubChem.