1-chloro-4-[2,2,2-trichloro-1-(4-chlorophenyl)ethyl]benzene

C14H9Cl5

CAS50-29-3
Health Hazard
Toxic
Environmental Hazard
Danger

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Identifikation

CAS-Nummer
50-29-3
EG-Nummer
200-024-3
UN-Nummer
2761
Index-Nummer
602-045-00-7
PubChem CID
3036

Physikalisch-chemische Eigenschaften

Summenformel
C14H9Cl5
Molare Masse
354.50 g/mol
IUPAC-Name
1-chloro-4-[2,2,2-trichloro-1-(4-chlorophenyl)ethyl]benzene

Chemische Identifikatoren

InChI
InChI=1S/C14H9Cl5/c15-11-5-1-9(2-6-11)13(14(17,18)19)10-3-7-12(16)8-4-10/h1-8,13H
InChI Key
YVGGHNCTFXOJCH-UHFFFAOYSA-N

Überblick

1-Chloro-4-[2,2,2-trichloro-1-(4-chlorophenyl)ethyl]benzene (CAS-Nr. 50-29-3) ist eine hochchlorierte organische Verbindung mit der Summenformel C14H9Cl5 und einer molaren Masse von 354,5 g/mol. Diese kristalline Substanz zeichnet sich durch ihre außergewöhnliche chemische Stabilität und lipophilen Eigenschaften aus, was sie für verschiedene industrielle Anwendungen interessant macht. Die Verbindung weist jedoch erhebliche Sicherheitsrisiken auf und ist gemäß CLP-Verordnung als krebserregend der Kategorie 2, akut toxisch der Kategorie 3, sowie als reproduktionstoxisch und gewässergefährdend eingestuft. Die Kennzeichnung erfolgt mit den GHS-Piktogrammen GHS08 (Gesundheitsgefahr), GHS06 (Akute Toxizität) und GHS09 (Umweltgefahr) sowie dem Signalwort "Danger". Für den Transport gilt die ADR-Klassifizierung 6.1 als giftiger Stoff. Industriell findet 1-Chloro-4-[2,2,2-trichloro-1-(4-chlorophenyl)ethyl]benzene hauptsächlich Verwendung als Zwischenprodukt in der Synthese spezieller Pestizide und als Ausgangsstoff für weitere chlororganische Verbindungen. In der pharmazeutischen Industrie dient es als Baustein für komplexe Wirkstoffe, während es in der Materialforschung für die Entwicklung hochbeständiger Polymere eingesetzt wird. Aufgrund der strengen regulatorischen Anforderungen erfordert der Umgang mit dieser Substanz umfassende Sicherheitsmaßnahmen und entsprechende Fachkenntnisse. OYSI bietet Ihnen als erfahrener europäischer Distributor fachkundige Beratung und zuverlässige Versorgung mit dieser anspruchsvollen chemischen Verbindung für Ihre industriellen Anwendungen.

Sicherheit & Klassifizierung

Gefahr
Einstufung:

Carc. 2; Acute Tox. 3 *; STOT RE 1; Aquatic Acute 1; Aquatic Chronic 1

HGefahrenhinweise (H-Sätze)

Beschreiben Art und Schweregrad der Gefahr

H351

Kann vermutlich Krebs erzeugen.

H301

Giftig bei Verschlucken.

H372

Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

H400

Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410

Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Klassifizierung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Die vollständige Liste der Gefahren- und Sicherheitshinweise finden Sie im Sicherheitsdatenblatt (SDS).

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Verschlucken

Giftig

Maßnahmen bei versehentlichem Verschlucken

Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • +P301BEI VERSCHLUCKEN:
  • +P330Mund ausspülen.
  • +P331KEIN Erbrechen herbeiführen.
  • +P310Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

Zugehörige Gefahrenhinweise:

Allgemeine Maßnahmen

Notruf 112 | Giftnotruf: +49 30 19240 (DE), +33 1 45 42 59 59 (FR), +31 30 274 88 88 (NL)

Die Erste-Hilfe-Maßnahmen basieren auf der CLP-Einstufung und den zugehörigen P-Sätzen. Sie ersetzen nicht das Sicherheitsdatenblatt (SDB). Konsultieren Sie im Ernstfall immer das vollständige SDB und einen Arzt.

Transport (ADR)

UN-Nummer2761
ADR-Klasse6.1
VerpackungsgruppeIII
TunnelbeschränkungscodeE
Proper Shipping NameDDT (ISO)
MeeresschadstoffNein

Häufige Fragen

Was ist 1-chloro-4-[2,2,2-trichloro-1-(4-chlorophenyl)ethyl]benzene?

1-chloro-4-[2,2,2-trichloro-1-(4-chlorophenyl)ethyl]benzene (CAS: 50-29-3) ist eine organochlorierte Verbindung mit der Summenformel C14H9Cl5. Diese kristalline Substanz ist bekannt für ihre hohe chemische Stabilität und Lipophilie. Sie gehört zu den persistenten organischen Schadstoffen und ist aufgrund ihrer toxischen Eigenschaften stark reguliert. Die Verbindung weist eine hohe Bioakkumulation auf und ist schwer abbaubar in der Umwelt.

Wofür wird 1-chloro-4-[2,2,2-trichloro-1-(4-chlorophenyl)ethyl]benzene verwendet?

Aufgrund der strengen Regulierung und des Verbots in vielen Ländern hat 1-chloro-4-[2,2,2-trichloro-1-(4-chlorophenyl)ethyl]benzene heute nur noch sehr begrenzte Anwendungen. Hauptsächlich wird es in der analytischen Chemie als Referenzstandard verwendet sowie in der wissenschaftlichen Forschung für Umweltanalysen und Toxizitätsstudien. Frühere industrielle Anwendungen sind aufgrund der Gefahreneinstufung weitgehend eingestellt worden.

Wie sollte 1-chloro-4-[2,2,2-trichloro-1-(4-chlorophenyl)ethyl]benzene sicher gehandhabt und gelagert werden?

Die Substanz erfordert äußerste Vorsichtsmaßnahmen: Tragen Sie vollständige Schutzausrüstung einschließlich Atemschutz. Lagern Sie das Material in dicht verschlossenen Behältern an einem kühlen, trockenen Ort mit ausreichender Belüftung. Vermeiden Sie direkten Hautkontakt und Einatmung. Aufgrund der Einstufung als krebserregend (Carc. 2) und akut toxisch (Acute Tox. 3) sind spezielle Arbeitsplatzschutzmaßnahmen erforderlich. Beachten Sie die STOT RE 1-Klassifizierung für wiederholte Exposition.

Wo kann ich 1-chloro-4-[2,2,2-trichloro-1-(4-chlorophenyl)ethyl]benzene kaufen?

OYSI ist Ihr zuverlässiger europäischer Distributionspartner für diese hochregulierte Substanz. Als spezialisierter Chemikalienhändler verfügen wir über die notwendigen Lizenzen und Expertise für den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Kontaktieren Sie unser Expertenteam für eine fachkundige Beratung zu Verfügbarkeit, Spezifikationen und regulatorischen Anforderungen. Wir gewährleisten eine sichere und konforme Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß allen geltenden Vorschriften.

Welche ADR-Klassifizierung gilt für den Transport von 1-chloro-4-[2,2,2-trichloro-1-(4-chlorophenyl)ethyl]benzene?

Die Substanz ist gemäß ADR in Klasse 6.1 (Giftige Stoffe), Verpackungsgruppe III klassifiziert. Dies bedeutet mittlere Gefahr beim Transport und erfordert entsprechende Kennzeichnung, Verpackung und Transportdokumentation. Der Transport muss von zertifizierten Gefahrgutbeförderern durchgeführt werden. Zusätzlich können aufgrund der Umweltgefährlichkeit (Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1) weitere Transportbeschränkungen gelten. Beachten Sie auch nationale und internationale Verbote für diese Substanz.

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ADR-Beratung für 1-chloro-4-[2,2,2-trichloro-1-(4-chlorophenyl)ethyl]benzene

1-chloro-4-[2,2,2-trichloro-1-(4-chlorophenyl)ethyl]benzene ist ein Gefahrgut. Wir unterstützen Sie bei Kennzeichnung, Verpackung und Transportdokumentation.

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