4-N-phenylbenzene-1,4-diamine
C12H12N2
Beratung für 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine
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Identifikation
- CAS-Nummer
- 101-54-2
- EG-Nummer
- 202-951-9
- UN-Nummer
- 3077
- PubChem CID
- 7564
Physikalisch-chemische Eigenschaften
- Summenformel
- C12H12N2
- Molare Masse
- 184.24 g/mol
- IUPAC-Name
- 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine
Chemische Identifikatoren
- InChI
- InChI=1S/C12H12N2/c13-10-6-8-12(9-7-10)14-11-4-2-1-3-5-11/h1-9,14H,13H2
- InChI Key
- ATGUVEKSASEFFO-UHFFFAOYSA-N
Überblick
4-N-phenylbenzene-1,4-diamine (CAS 101-54-2) ist ein aromatisches Diamin mit zwei Aminogruppen, das als Zwischenprodukt in der chemischen Synthese verwendet wird. Diese organische Verbindung mit der Summenformel C12H12N2 und einer molaren Masse von 184,24 g/mol gehört zur Klasse der aromatischen Diamine und zeichnet sich durch ihre charakteristische Struktur aus zwei miteinander verbundenen Benzolringen aus. Die Substanz wird auch unter ihrer IUPAC-Bezeichnung 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine geführt und trägt die EC-Nummer 202-951-9. Als chemisches Zwischenprodukt weist 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine interessante reaktive Eigenschaften auf, die es für verschiedene industrielle Anwendungen wertvoll machen. Die beiden Aminogruppen ermöglichen vielfältige Reaktionen, insbesondere in der Polymer- und Farbstoffchemie. Im Gegensatz zu verwandten Verbindungen wie 1,4-di(propan-2-yl)benzene zeigt diese Substanz aufgrund ihrer Aminofunktionalität deutlich andere Reaktivitätsmuster. Die Verbindung ist als ADR-Klasse 9 eingestuft, was auf verschiedene gefährliche Eigenschaften hinweist, die beim Umgang entsprechende Vorsichtsmaßnahmen erfordern. Obwohl keine spezifischen GHS-Piktogramme angegeben sind, sollten bei der Handhabung grundlegende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. In der Industrie findet 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine hauptsächlich Verwendung als Baustein für die Herstellung von Polymerwerkstoffen, in der Farbstoffsynthese sowie als Ausgangsmaterial für spezialisierte chemische Zwischenprodukte. Die Anwendungen erstrecken sich von der Kunststoffindustrie bis hin zur Herstellung von Funktionsmaterialien. OYSI bietet diese technische Spezialchemikalie für industrielle Anwendungen an und gewährleistet dabei höchste Qualitätsstandards für professionelle Anwender in Europa.
Sicherheit & Klassifizierung
Keine Gefahrstoffeinstufung
Diese Substanz ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Transport (ADR)
| UN-Nummer | 3077 |
| ADR-Klasse | 9 |
| Verpackungsgruppe | III |
| Tunnelbeschränkungscode | - |
| Proper Shipping Name | 4-Aminodiphenylamin, fest |
| Meeresschadstoff | Nein |
Häufige Fragen
Was ist 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine?
4-N-phenylbenzene-1,4-diamine ist eine organische Verbindung mit der Summenformel C12H12N2 und der CAS-Nummer 101-54-2. Diese aromatische Diaminverbindung hat eine Molmasse von 184,24 g/mol und gehört zur Gruppe der Phenylendiamine. Sie wird hauptsächlich als Zwischenprodukt in der chemischen Industrie verwendet und spielt eine wichtige Rolle bei der Synthese verschiedener organischer Verbindungen.
Welche physikochemischen Eigenschaften hat 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine?
4-N-phenylbenzene-1,4-diamine ist ein kristalliner Feststoff bei Raumtemperatur mit charakteristischen aromatischen Eigenschaften. Die Verbindung zeigt typische Eigenschaften aromatischer Amine und ist in polaren organischen Lösungsmitteln löslich. Aufgrund ihrer Diaminstruktur kann sie sowohl als Nukleophil als auch als Ligand fungieren. Die genauen physikalischen Parameter wie Schmelzpunkt und Siedepunkt sollten beim Lieferanten erfragt werden.
Wofür wird 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine verwendet?
4-N-phenylbenzene-1,4-diamine wird hauptsächlich als Zwischenprodukt in der organischen Synthese eingesetzt. Die Verbindung findet Anwendung bei der Herstellung von Polymeren, Farbstoffen und anderen spezialchemischen Produkten. In der pharmazeutischen und agrochemischen Industrie dient sie als Baustein für komplexere Moleküle. Ihre reaktiven Amingruppen machen sie zu einem wertvollen Ausgangsstoff für verschiedene chemische Transformationen in industriellen Prozessen.
Wie handhabt man 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine sicher?
4-N-phenylbenzene-1,4-diamine sollte unter Verwendung angemessener persönlicher Schutzausrüstung gehandhabt werden. Tragen Sie Schutzhandschuhe, Schutzbrille und geeignete Arbeitskleidung. Arbeiten Sie in gut belüfteten Bereichen oder unter Abzug, um Staubbildung zu vermeiden. Vermeiden Sie direkten Hautkontakt und das Einatmen von Partikeln. Halten Sie sich an die grundlegenden Laborpraktiken und konsultieren Sie das Sicherheitsdatenblatt für spezifische Handhabungsanweisungen.
Wie lagert man 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine korrekt?
4-N-phenylbenzene-1,4-diamine sollte in einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereich gelagert werden. Bewahren Sie die Substanz in fest verschlossenen Originalbehältern auf, geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit. Lagern Sie sie getrennt von starken Oxidationsmitteln und inkompatiblen Materialien. Die Lagertemperatur sollte konstant gehalten werden, um die Stabilität der Verbindung zu gewährleisten. Kennzeichnen Sie alle Behälter deutlich und halten Sie ein Inventar.
Was tun bei Kontakt mit 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine?
Bei Hautkontakt mit 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine spülen Sie die betroffene Stelle sofort mit reichlich Wasser und entfernen Sie kontaminierte Kleidung. Bei Augenkontakt spülen Sie mindestens 15 Minuten mit klarem Wasser und konsultieren Sie einen Arzt. Falls die Substanz eingeatmet wurde, bringen Sie die Person an die frische Luft. Bei Verschlucken spülen Sie den Mund aus und trinken Sie Wasser. Konsultieren Sie in allen Fällen einen Arzt und zeigen Sie das Sicherheitsdatenblatt vor.
Wie entsorgt man 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine ordnungsgemäß?
4-N-phenylbenzene-1,4-diamine muss als chemischer Abfall entsprechend den örtlichen und nationalen Vorschriften entsorgt werden. Die Substanz darf nicht über das normale Abwasser oder den Hausmüll entsorgt werden. Sammeln Sie Reste in geeigneten, gekennzeichneten Behältern und übergeben Sie diese an einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb. Dokumentieren Sie die Entsorgung gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Leere Behälter sollten ebenfalls fachgerecht entsorgt werden, da sie Rückstände enthalten können.
Wie transportiert man 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine?
4-N-phenylbenzene-1,4-diamine ist nach ADR als Klasse 9, Verpackungsgruppe III klassifiziert. Dies bedeutet, dass es als sonstiger gefährlicher Stoff mit geringem Risiko eingestuft wird. Verwenden Sie geeignete Verpackungen, die den ADR-Vorschriften entsprechen, und kennzeichnen Sie die Sendung ordnungsgemäß. Stellen Sie sicher, dass alle Transportdokumente korrekt ausgefüllt sind. Beachten Sie spezielle Ladungssicherungsvorschriften und transportieren Sie die Substanz getrennt von inkompatiblen Materialien.
Unterliegt 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine besonderen Vorschriften?
4-N-phenylbenzene-1,4-diamine unterliegt den allgemeinen REACH-Bestimmungen der Europäischen Union, ist jedoch nicht als SVHC (besonders besorgniserregender Stoff) eingestuft. Die Substanz hat keine spezifischen GHS-Klassifizierungen für Gesundheits- oder Umweltgefahren. Dennoch müssen Verwender die grundlegenden Registrierungs- und Verwendungsbestimmungen nach REACH beachten. Prüfen Sie regelmäßig auf Aktualisierungen der Vorschriften, da sich die regulatorische Bewertung ändern kann.
Wo kann man 4-N-phenylbenzene-1,4-diamine in Europa kaufen?
4-N-phenylbenzene-1,4-diamine können Sie bei OYSI, einem etablierten europäischen Distributor für Spezialchemikalien, erwerben. OYSI bietet hochwertige chemische Produkte mit zuverlässiger Lieferung in ganz Europa. Als erfahrener Lieferant stellt OYSI vollständige Dokumentation und technische Unterstützung bereit. Kontaktieren Sie das OYSI-Team für Verfügbarkeit, technische Spezifikationen und individuelle Angebote. Die Lieferung erfolgt unter Einhaltung aller relevanten Transportvorschriften.
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4-N-phenylbenzene-1,4-diamine ist ein Gefahrgut. Wir unterstützen Sie bei Kennzeichnung, Verpackung und Transportdokumentation.
Datenquellen
Klassifizierung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Daten aus ECHA und PubChem.