Lagerklassen-Rechner (TRGS 510)

Prüfen Sie die Zusammenlagerungsverträglichkeit von Gefahrstoffen nach TRGS 510. Wählen Sie zwei Lagerklassen und erhalten Sie sofort das Ergebnis — mit interaktiver Kompatibilitätsmatrix.

Wählen Sie zwei Lagerklassen um die Zusammenlagerungsverträglichkeit zu prüfen:

Vollständige Zusammenlagerungsmatrix

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Erlaubt Unter Bedingungen Verboten
12A2B34.1A4.1B4.24.35.1A5.1B5.26.1A6.1B8A8B10111213
1
2A
2B
3
4.1A
4.1B
4.2
4.3
5.1A
5.1B
5.2
6.1A
6.1B
8A
8B
10
11
12
13

Quelle: TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", Anhang 3. Stand: März 2026.

Die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" regelt die sichere Lagerung chemischer Stoffe in Deutschland. Anhang 3 enthält die Zusammenlagerungsmatrix, die angibt, welche Lagerklassen zusammen gelagert werden dürfen und welche getrennt werden müssen.

Insgesamt gibt es 19 Lagerklassen (LGK), von explosiven Stoffen (LGK 1) über entzündbare Flüssigkeiten (LGK 3) und giftige Stoffe (LGK 6.1) bis zu nicht brennbaren Feststoffen (LGK 13). Die Einstufung richtet sich nach den Gefahreneigenschaften gemäß CLP-Verordnung.

In der Praxis ist die Zusammenlagerung einer der häufigsten Fehler bei der Gefahrstofflagerung. Unser interaktiver Rechner prüft die Verträglichkeit zweier Lagerklassen nach TRGS 510 Anhang 3 und zeigt die vollständige Kompatibilitätsmatrix.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Lagerklassen nach TRGS 510?
Lagerklassen (LGK) sind Kategorien zur Einteilung von Gefahrstoffen nach ihren Gefahreneigenschaften für die Lagerung. Die TRGS 510 definiert 19 Lagerklassen und regelt in Anhang 3, welche Klassen zusammengelagert werden dürfen.
Was passiert bei falscher Zusammenlagerung?
Falsche Zusammenlagerung kann zu gefährlichen Reaktionen führen: Brände, Explosionen oder Freisetzung giftiger Gase. Beispiel: Oxidationsmittel (LGK 5.1) neben entzündbaren Flüssigkeiten (LGK 3) kann eine unkontrollierbare Brandentwicklung verursachen.
Welche Lagerklasse hat Ethanol?
Ethanol gehört zur Lagerklasse 3 (entzündbare Flüssigkeiten), da sein Flammpunkt bei 13 °C liegt. Es darf nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln (LGK 5.1A) gelagert werden.