P102

Allgemein

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

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Häufige Fragen

Was bedeutet P102?
Der Sicherheitshinweis P102 bedeutet: „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.“. Er gehört zur Kategorie „Allgemein“ gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Welche Substanzen haben P102?
In unserer Datenbank tragen 0 Substanzen den Sicherheitshinweis P102. Die vollständige Liste finden Sie im Abschnitt „Betroffene Substanzen“ auf dieser Seite.
Wann muss P102 angewendet werden?
Der P-Satz P102 ist ein Sicherheitshinweis, der auf dem Kennzeichnungsetikett chemischer Produkte angegeben wird. Er beschreibt empfohlene Maßnahmen zur Kategorie „Allgemein“ gemäß CLP-Verordnung.

Gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Informationen dienen der Orientierung – für rechtsverbindliche Daten siehe das Sicherheitsdatenblatt (SDS).

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