potassium cyanide
CKN
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Identifikation
- CAS-Nummer
- 151-50-8
- EG-Nummer
- 205-792-3
- UN-Nummer
- 1680
- Index-Nummer
- 006-007-00-5
- PubChem CID
- 9032
Physikalisch-chemische Eigenschaften
- Summenformel
- CKN
- Molare Masse
- 65.12 g/mol
- IUPAC-Name
- potassium cyanide
Chemische Identifikatoren
- InChI
- InChI=1S/CN.K/c1-2;/q-1;+1
- InChI Key
- NNFCIKHAZHQZJG-UHFFFAOYSA-N
Überblick
Kaliumcyanid (CAS: 151-50-8) ist eine hochgiftige anorganische Verbindung mit der Summenformel CKN, die in verschiedenen industriellen Anwendungen eine wichtige Rolle spielt. Diese kristalline Substanz mit einer Molmasse von 65,116 g/mol zeichnet sich durch ihre außergewöhnliche Toxizität aus und erfordert daher besondere Vorsichtsmaßnahmen bei Handhabung und Transport. Als Gefahrgut der ADR-Klasse 6.1 unterliegt Kaliumcyanid strengen Sicherheitsbestimmungen und darf ausschließlich von qualifiziertem Personal unter Einhaltung aller erforderlichen Schutzmaßnahmen verwendet werden. Die Verbindung ist hochlöslich in Wasser und reagiert mit Säuren unter Freisetzung von Blausäuredämpfen, was zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen erforderlich macht. In der Industrie findet Kaliumcyanid hauptsächlich in der Galvanotechnik zur Oberflächenbehandlung von Metallen sowie in der Goldgewinnung als Extraktionsmittel Anwendung. Darüber hinaus wird es in der pharmazeutischen Industrie als Zwischenprodukt bei der Synthese bestimmter Wirkstoffe eingesetzt. Aufgrund seiner extremen Gefährlichkeit ist eine fachgerechte Lagerung in speziellen Einrichtungen und der Transport durch zertifizierte Logistikunternehmen unerlässlich. OYSI bietet Ihnen als erfahrener europäischer Distributeur für technische Chemikalien professionelle Beratung und zuverlässige Lieferung von Kaliumcyanid unter Einhaltung aller relevanten Sicherheits- und Transportvorschriften.
Sicherheit & Klassifizierung
Keine Gefahrstoffeinstufung
Diese Substanz ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Transport (ADR)
| UN-Nummer | 1680 |
| ADR-Klasse | 6.1 |
| Verpackungsgruppe | I |
| Tunnelbeschränkungscode | C/E |
| Proper Shipping Name | Kaliumcyanid, fest |
| Meeresschadstoff | Nein |
Häufige Fragen
Was ist Kaliumcyanid und welche Eigenschaften hat es?
Kaliumcyanid (CKN, CAS: 151-50-8) ist ein weißes, kristallines Salz der Blausäure. Es ist hochgiftig und löst sich gut in Wasser. Die Substanz ist geruchlos oder riecht schwach nach bitteren Mandeln. Kaliumcyanid zersetzt sich bei Kontakt mit Säuren und setzt dabei hochgiftigen Cyanwasserstoff frei. Es reagiert auch mit Feuchtigkeit in der Luft.
Wofür wird Kaliumcyanid verwendet?
Kaliumcyanid findet hauptsächlich in der Galvanotechnik zur Verkupferung und Versilberung Verwendung. Es wird auch im Bergbau zur Goldgewinnung durch Cyanidlaugerei eingesetzt. Weitere Anwendungen umfassen die Herstellung von Pharmazeutika, Pestiziden und anderen chemischen Verbindungen. In der Fotografie wurde es früher als Fixiermittel verwendet.
Wie lagert und handhabt man Kaliumcyanid sicher?
Kaliumcyanid muss in verschlossenen, trockenen Behältern an einem kühlen, gut belüfteten Ort gelagert werden. Kontakt mit Säuren, Feuchtigkeit und organischen Materialien ist unbedingt zu vermeiden. Bei der Handhabung sind Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzbrille, Atemschutz) und ein Abzug erforderlich. Nur geschultes Personal sollte mit dieser hochgiftigen Substanz arbeiten. Notfallausrüstung muss verfügbar sein.
Wo kann man Kaliumcyanid kaufen?
Kaliumcyanid können Sie als gewerblicher Kunde bei OYSI, einem führenden europäischen Distributeur für Chemikalien, beziehen. Aufgrund der hohen Toxizität ist der Verkauf streng reguliert und erfolgt nur an berechtigte Unternehmen mit entsprechenden Genehmigungen. Kontaktieren Sie unsere Fachberater für Informationen zu Verfügbarkeit, Spezifikationen und den erforderlichen Dokumenten für Ihre Bestellung.
Welche ADR-Klassifikation hat Kaliumcyanid beim Transport?
Kaliumcyanid ist gemäß ADR in Klasse 6.1 (giftige Stoffe) eingestuft und gehört zur Verpackungsgruppe I, was auf sehr hohe Gefährlichkeit hinweist. Beim Transport sind spezielle Vorschriften für giftige Stoffe zu beachten. Die Substanz muss in zugelassenen Verpackungen transportiert und entsprechend gekennzeichnet werden. Ein ADR-Beförderungsschein und geschultes Fahrpersonal sind erforderlich.
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