4-(4-amino-3-chlorophenyl)-2-chloroaniline;sulfuric acid

C12H14Cl2N2O8S2

CAS64969-34-2

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Identifikation

CAS-Nummer
64969-34-2
EG-Nummer
265-293-1
UN-Nummer
Index-Nummer
612-069-00-X
PubChem CID
62235

Physikalisch-chemische Eigenschaften

Summenformel
C12H14Cl2N2O8S2
Molare Masse
449.30 g/mol
IUPAC-Name
4-(4-amino-3-chlorophenyl)-2-chloroaniline;sulfuric acid

Chemische Identifikatoren

InChI
InChI=1S/C12H10Cl2N2.2H2O4S/c13-9-5-7(1-3-11(9)15)8-2-4-12(16)10(14)6-8;2*1-5(2,3)4/h1-6H,15-16H2;2*(H2,1,2,3,4)
InChI Key
PMZNABNRKYMIKT-UHFFFAOYSA-N

Überblick

4-(4-amino-3-chlorophenyl)-2-chloroaniline;sulfuric acid (CAS 74332-73-3) ist eine chlorierte aromatische Aminverbindung mit karzinogenen Eigenschaften und hoher Umwelttoxizität. Diese organische Verbindung mit der Summenformel C12H12Cl2N2O4S und einer molaren Masse von 351,2 g/mol gehört zur Klasse der substituierten Aniline und liegt als Schwefelsäuresalz vor. Die Substanz weist eine charakteristische bifunktionelle Struktur mit zwei chlorierten Aminobenzolringen auf, die über eine direkte Bindung miteinander verknüpft sind. Diese strukturellen Eigenschaften verleihen der Verbindung besondere chemische Reaktivität und machen sie zu einem wichtigen Zwischenprodukt in der organischen Synthese. Aufgrund der strengen Einstufung als karzinogen der Kategorie 1B erfordert diese Substanz höchste Sicherheitsvorkehrungen im Umgang. Die zusätzliche Klassifizierung als akut toxisch, hautsensibilisierend und gewässergefährdend unterstreicht die Notwendigkeit spezieller Handhabungs- und Lagerungsprotokollen. Die GHS-Piktogramme GHS08, GHS07 und GHS09 kennzeichnen entsprechend die Gesundheits-, Akut-Toxizitäts- und Umweltgefahren. In der chemischen Industrie findet diese Verbindung hauptsächlich Anwendung als Zwischenprodukt in der Farbstoffsynthese und bei der Herstellung spezieller organischer Pigmente. Darüber hinaus dient sie als Ausgangsmaterial für die Produktion von Pharmawirkstoffen und anderen hochspezialisierten chemischen Produkten. Strukturell verwandte Verbindungen wie 4-(4-amino-3-chlorophenyl)-2-chloroaniline ohne Schwefelsäure-Zusatz werden oft in ähnlichen Synthesewegen eingesetzt. OYSI bietet diese hochspezialisierte Chemikalie für professionelle Anwender in der europäischen Chemieindustrie an, selbstverständlich unter Einhaltung aller erforderlichen Sicherheits- und Transportbestimmungen.

Sicherheit & Klassifizierung

Keine Gefahrstoffeinstufung

Diese Substanz ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

Häufige Fragen

Was ist 4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure?

4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure ist eine organische chemische Verbindung mit der CAS-Nummer 74332-73-3 und der Molekularformel C12H12Cl2N2O4S. Diese Substanz gehört zur Klasse der chlorierten aromatischen Amine und liegt als Schwefelsäuresalz vor. Mit einer Molmasse von 351,2 g/mol weist sie signifikante Gesundheits- und Umweltrisiken auf, weshalb sie als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft ist.

Welche physikalisch-chemischen Eigenschaften hat 4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure?

4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure ist eine feste Substanz mit einer Molmasse von 351,2 g/mol. Als Schwefelsäuresalz einer aromatischen Aminverbindung weist sie typischerweise eine kristalline Struktur auf. Die Substanz enthält zwei Chloratome und Aminogruppen in ihrer Struktur, was ihre chemischen Eigenschaften bestimmt. Spezifische physikalische Parameter wie Schmelzpunkt, Farbe und Löslichkeit sollten beim Lieferanten erfragt werden.

Wofür wird 4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure verwendet?

4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure wird hauptsächlich als chemischer Zwischenstoff in der organischen Synthese eingesetzt. Die Verbindung dient typischerweise zur Herstellung von Farbstoffen, Pigmenten oder anderen aromatischen Verbindungen in der chemischen Industrie. Aufgrund ihrer karzinogenen Eigenschaften ist die Verwendung streng auf professionelle industrielle Anwendungen beschränkt und erfordert besondere Sicherheitsmaßnahmen und Fachkenntnisse.

Wie wird 4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure sicher gehandhabt?

4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure erfordert aufgrund ihrer Karzinogenität höchste Sicherheitsvorkehrungen. Verwenden Sie vollständige persönliche Schutzausrüstung einschließlich Atemschutz, Schutzbrille, säurebeständige Handschuhe und Schutzkleidung. Arbeiten Sie ausschließlich unter Abzug oder in belüfteten Bereichen. Vermeiden Sie jeglichen Haut- und Augenkontakt sowie das Einatmen von Staub. Schulung des Personals im Umgang mit karzinogenen Stoffen ist obligatorisch.

Wie wird 4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure korrekt gelagert?

4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure muss in fest verschlossenen Originalbehältern an einem kühlen, trockenen und gut belüfteten Ort gelagert werden. Die Lagerung sollte getrennt von Oxidationsmitteln, starken Basen und Lebensmitteln erfolgen. Aufgrund der karzinogenen Eigenschaften ist eine gesicherte Lagerung mit kontrolliertem Zugang erforderlich. Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung und Temperaturschwankungen. Regelmäßige Kontrolle der Behälter auf Beschädigungen ist notwendig.

Was ist bei Kontakt mit 4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure zu tun?

Bei Hautkontakt mit 4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure spülen Sie die betroffene Stelle sofort mindestens 15 Minuten mit reichlich Wasser und entfernen kontaminierte Kleidung. Bei Augenkontakt spülen Sie gründlich mit Wasser und konsultieren einen Arzt. Bei Einatmen bringen Sie die Person an die frische Luft. Bei Verschlucken nicht erbrechen lassen und sofort ärztliche Hilfe suchen. Informieren Sie den Arzt über die karzinogenen Eigenschaften der Substanz.

Wie wird 4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure ordnungsgemäß entsorgt?

4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure muss als gefährlicher Abfall gemäß den nationalen und EU-Abfallvorschriften entsorgt werden. Die Substanz darf niemals über das Abwasser, den Hausmüll oder in die Umwelt gelangen. Wenden Sie sich an einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb für gefährliche Abfälle. Aufgrund der karzinogenen und umweltgefährdenden Eigenschaften ist eine spezielle Behandlung erforderlich. Dokumentieren Sie die Entsorgung ordnungsgemäß.

Wie wird 4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure transportiert?

4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure unterliegt als gefährlicher Stoff den ADR-Transportvorschriften für den Straßentransport. Die genaue ADR-Klassifizierung und Verpackungsgruppe müssen beim Transport berücksichtigt werden. Der Transport darf nur durch zugelassene Transportunternehmen mit entsprechender Schulung und Ausrüstung erfolgen. Spezielle Kennzeichnung und Begleitpapiere sind erforderlich. Informieren Sie sich bei Ihrem Lieferanten über die spezifischen Transportbestimmungen.

Unterliegt 4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure besonderen Regelungen?

4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure unterliegt als karzinogene Substanz der Kategorie 1B strengen Regelungen nach REACH und CLP-Verordnung. Die Substanz ist nicht als SVHC gelistet, erfordert aber dennoch besondere Sicherheitsmaßnahmen. Arbeitsplatzgrenzwerte und Expositionsbeschränkungen sind zu beachten. Je nach Verwendungszweck können zusätzliche nationale Beschränkungen gelten. Prüfen Sie vor der Verwendung alle relevanten Vorschriften in Ihrem Land.

Wo kann man 4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure in Europa kaufen?

4-(4-amino-3-chlorphenyl)-2-chloranilin;Schwefelsäure können Sie bei OYSI, einem führenden europäischen Distributor für Spezialchemikalien, beziehen. OYSI bietet professionelle Beratung und sachgerechte Lieferung gefährlicher Stoffe. Als spezialisierter Händler gewährleistet OYSI die ordnungsgemäße Dokumentation und den regelkonformen Vertrieb. Kontaktieren Sie OYSI für Verfügbarkeit, technische Datenblätter und Beratung zu Sicherheitsbestimmungen für diese karzinogene Substanz.

Datenquellen

Klassifizierung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Daten aus ECHA und PubChem.